Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 26.03.2012 - L 8 U 4323/11 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Ulm, 18.08.2011 - S 10 U 1035/11
- LSG Baden-Württemberg, 26.03.2012 - L 8 U 4323/11
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Baden-Württemberg, 26.09.2013 - L 6 U 1529/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - missbräuchliche …
Mit weiterer Verfügung vom 17.07.2013 hat der Berichterstatter unter Bezugnahme auf die gerichtliche Verfügung vom 16.05.2013 darauf hingewiesen, dass bei Fortführung der Berufung die Möglichkeit bestehe, dem Kläger Verschuldenskosten nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) aufzuerlegen, da die Rechtsverfolgung bei bereits entschiedener Berufung (Beschluss vom 26.03.2012 - L 8 U 4323/11) ohne neue Tatsachendarlegung missbräuchlich sein dürfte.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Verwaltungsakten der Beklagten (3 Bände) sowie die Gerichtsakten des SG (S 10 U 1035/11 und S 10 U 3614/12) sowie des LSG (L 8 U 4323/11 und L 6 U 1529/13) verwiesen.
Nachdem erstinstanzlich im Verfahren S 10 U 1035/11, sodann im Berufungsverfahren L 8 U 4323/11 und erneut im sozialgerichtlichen Verfahren S 10 U 3614/12 wiederholt im Einzelnen dargelegt worden ist, dass nicht der Verdacht, sondern die Diagnose eines Mesotheliom neben weiteren Voraussetzungen anspruchsbegründende Voraussetzung für die Anerkennung einer BK Nr. 4105 ist, und die vom Kläger selbst vorgelegten medizinischen Auskünfte der ihn behandelnden Lungenfachärztin gerade nicht das Vorliegen eines Mesotheliom bestätigen, ist die gänzlich aussichtslose Fortführung der Berufung missbräuchlich.
- SG Duisburg, 28.03.2023 - S 49 U 26/22 Nachdem erstinstanzlich im Verfahren S 10 U 1035/11, sodann im Berufungsverfahren L 8 U 4323/11 und erneut im sozialgerichtlichen Verfahren S 10 U 3614/12 wiederholt im Einzelnen dargelegt worden ist, dass nicht der Verdacht, sondern die Diagnose eines Mesotheliom neben weiteren Voraussetzungen anspruchsbegründende Voraussetzung für die Anerkennung einer BK Nr. 4105 ist, und die vom Kläger selbst vorgelegten medizinischen Auskünfte der ihn behandelnden Lungenfachärztin gerade nicht das Vorliegen eines Mesotheliom bestätigen, ist die gänzlich aussichtslose Fortführung der Berufung missbräuchlich.".
- LSG Baden-Württemberg, 17.09.2013 - L 6 U 1418/13 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Verwaltungsakten der Beklagten (3 Bände) sowie die erst- und zweitinstanzlichen Gerichtsakten und die zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Gerichtsakten des SG (S 10 U 1035/11 und S 10 U 3614/12) sowie des LSG (L 8 U 4323/11 und L 6 U 1529/13) verwiesen.